Dokumentation – Datenschutz ‐ DSGVO
- Therapeuten sind gesetzlich zur Dokumentation verpflichtet und müssen diese mindestens 10 Jahre aufbewahren. Durch die gesetzliche Verpflichtung muss keine dezidierte Einverständniserklärung vom Patienten eingeholt werden.
- Ihre Persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Sozialversicherungsnummer, Anschrift, Telefon‐ und Faxnummer, Email Adresse), gesundheitsbezogenen Daten (Versicherungsdaten, Krankengeschichte, Befunde, Diagnose, Rezepte, Überweisungen, Behandlungs‐Historie, Behandlungsnotizen, Dateien) und administrativ notwendigen Daten (Rechnungsanschrift, bezogene Leistungen, Rechnungen, Belege) von Patienten werden DSGVO konform verarbeitet und gespeichert. Dazu wird die die Praxissoftware 'synaptos' verwendet.
- Es werden keine Daten ohne Zustimmung des Patienten an Dritte weitergeleitet. Alle Informationen, die dem zuständigen Physiotherapeuten gegeben werden, unterliegen laut §11c des Bundesgesetzes über die Regelung der gehobenen medizinisch‐technischen Dienste (MTD‐Gesetz) der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Einverständnis des Patienten werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch‐therapeutischen Gründen als sinnvoll erweisen, wird sich der Physiotherapeuten mit dem Patienten darüber beraten.
- Der Patient ist gemäß Datenschutzgesetz jederzeit berechtigt eine umfangreiche Auskunftserteilung zu den zur Person des Patienten gespeicherten Daten anzufordern.
- Gemäß Datenschutzgesetz kann der Patient jederzeit die Berichtigung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen
Termine vereinbaren
- Der Ersttermin ist telefonisch / per SMS / per Mail zu vereinbaren
- Die weiteren Termine werden gemeinsam vereinbart und sind verlässlich einzuhalten
Termine absagen
- Im Krankheitsfall oder aufgrund besonderer Umstände sind Termine bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen
- Bei Nichteinhaltung der Frist werden die gesamten Kosten der Behandlung in Rechnung gestellt. Diese werden von der Krankenversicherung nicht zurückerstattet
Ärztliche Verordnung
- Für die Behandlung ist zwingend eine ärztliche Verordnung / Zuweisung erforderlich
- Ausschließlich präventive Leistungen dürfen nur gegenüber gesunden Personen erfolgen. Der Patient ist verpflichtet – wenn er unter Schmerzen leidet oder wenn ihm andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sind, dies dem zuständigen Physiotherapeuten sofort mitzuteilen
Schritte zur Physiotherapie und Kostenrückerstattung
- Ärztliche Verordnung zur Physiotherapie
- Bewilligung der Verordnung durch Krankenkasse vor Therapiebeginn durch chefärztlichen Dienst (kann nach Bezahlung der Rechnung bei der jeweiligen Kasse zur Rückvergütung eingereicht werden)
- Rechnung und bewilligte Verordnung sowie Nachweis der erfolgten Zahlung bei der Kasse einreichen
- Rückerstattung des Kassatarifs auf ihr Konto (entsprechende Zusatzversicherungen übernehmen möglicherweise den Differenzbetrag)
Verrechnung
- Die Behandlungskosten bemessen sich nach Einzelleistung und Behandlungsdauer und werden vor Behandlungsbeginn bekannt gegeben
- Anfallende Kosten sind umgehend nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen