— Therapeuten sind gesetzlich zur Dokumentation verpflichtet und müssen diese mindestens 10 Jahre aufbewahren. Durch die gesetzliche Verpflichtung muss keine dezidierte Einverständniserklärung vom Patienten eingeholt werden.
— Ihre Persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Sozialversicherungsnum mer, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email Adresse), gesundheitsbezogenen Daten (Versicherungsdaten, Krankengeschichte, Befunde, Diagnose, Rezepte, Über- weisungen, Behandlungs-Historie, Behandlungsnotizen, Dateien) und administrativ notwendigen Daten (Rechnungsanschrift, bezogene Leistungen, Rechnungen, Bele- ge) von Patienten werden DSGVO konform verarbeitet und gespeichert.
-- Es werden keine Daten ohne Zustimmung des Patienten an Dritte weitergeleitet. Alle Informationen, die dem zuständigen Physiotherapeuten gegeben werden, un- terliegen laut §11c des Bundesgesetzes über die Regelung der gehobenen mediz- inisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) der absoluten Verschwiegenheitspflicht.
Ohne Einverständnis des Patienten werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch-thera- peutischen Gründen als sinnvoll erweisen, wird sich der Physiotherapeuten mit dem Patienten darüber beraten.
— Der Patient ist gemäß Datenschutzgesetz jederzeit berechtigt eine umfangreiche Au- skunftserteilung zu den zur Person des Patienten gespeicherten Daten anzufordern.
— Gemäß Datenschutzgesetz kann der Patient jederzeit die Berichtigung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.